Chile: Neue Lebensmittelgesetze führen zu Verbot von Überraschungs-Eiern

17. Juni 2016 durch
Arne Homborg
Ab dem 27. Juni diesen Jahres gelten in Chile neue Gesetze zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Eine der Folgen dürfte ein Verbot von Ferreros Überraschungs-Eiern sein. Ziel der neuen Gesetze ist der Kampf gegen die zunehmende Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen in Chile. Kern der neuen Gesetze ist die besondere Kennzeichnung von Lebensmitteln, die die vorgegebenen Grenzwerte an Salz, Zucker, gesättigten Fettsäuren und Kalorien überschreiten. Für jeden überschrittenen Wert muss auf der Vorderseite ein Stoppzeichen angebracht werden, so das einige Lebensmittel bis zu vier Stoppzeichen bekommen.

Verbot von „Lockmitteln“

Neben der neuen Kennzeichnungspflicht wird auch der Einsatz von „Lockmitteln“ zur Werbung bei Kindern unter 14 Jahren verboten. Laut dem chilenischen Gesundheitsminister Tito Pizarro fallen unter dieses Verbot auch das Überraschungs-Ei von Ferrero und das Happy Meal von McDonald’s. Beide würden durch die Zugabe von Spielzeug zum Kauf der Produkte verführen. Ferrero sieht sein eigenes Produkt verständlicher Weise anders und sagt, das Spielzeug sei keine Werbezugabe, sondern ein Hauptbestandteil des Produktes. Wie die Entscheidung in dem konkreten Fall ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Zur Zeit sieht es nach einem Verkaufsverbot für Ü-Eier in Chile aus.
Arne Homborg 17. Juni 2016
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