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Die ersten Lebensmittelgesetze

Ab 1850 werden die ersten Lebensmittelgesetze erlassen. Die Notwendigkeit solcher Gesetze auch für Schokolade wurde in England unter anderem durch die medizinische Fachzeitschrift „The Lancet“ bewiesen. Bei Proben fand man, dass nicht weniger als 39 von 70 Schokoladenproben teils giftige Zusätze enthielten. Dem Kakao wurden zum Beispiel getrocknete und zermahlene Erbsen, Reis- oder Linsenmehl und besonders häufig Kartoffelstärke zugegeben. Weit schlimmer war die Zugabe von Eisen (in Form von Spänen), Gummi oder sogar Ziegelmehl. Ähnliche Analysen gab es auch in Frankreich mit gleich schlechten Ergebnissen, so dass im Jahre 1860 das britische Lebensmittelgesetz und 1872 das Lebensmittelverfälschungsgesetz in Kraft traten.

Erste Regeln zur Schokoladenherstellung in Deutschland

In Deutschland gründet sich 1877 der Verband deutscher Schokoladenfabrikanten. Dieser hat unter anderem die Qualitätssicherung und den Gesundheitsschutz zum Ziel. Der Verband stellt Richtlinien auf, die die Schokoladenherstellung regeln. Allerdings sind nur Verbandsmitglieder an diese Regeln gebunden und müssen sich kontrollieren lassen. Später werden die Richtlinien Grundlage eigener Gesetze zur Schokoladenherstellung.

Die von der deutschen Schokoladenindustrie beschlossene Richtlinie:

Leitsätze zur Schokoladen- und Kakaoverarbeitung

Weiter mit der Geschichte der Schokolade:

Schokolade in Deutschland im 19. Jahrhundert