Gesetze rund um Schokolade und Kakao
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) basieren die Gesetze und Regelungen über Schokolade auf gemeinsamen europäischen Grundlagen und sind damit weitestgehend identisch. In Deutschland werden die Vorschriften zu Herstellung und Vertrieb von Schokolade in der Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, kurz Kakaoverordnung geregelt. Die letzte große Überarbeitung erfolgte 2003 zur Umsetzung der Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung. Ziel war die Angleichung der Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Länder. Am 15. Dezember 2003 wurde die aktuelle Kakaoverordnung verabschiedet (Inkraft getreten am 24. Dezember), die damit die Kakaoverordnung vom 30. Juni 1975 ablöste. Noch bis zum 24. Juni 2004 durften Produkte nach den Bestimmungen der alten Verordnung hergestellt und vertrieben werden.
Gesetzestexte in Deutschland und der Europäischen Union
Die Aktuelle Version der EU-Richtlinie ist direkt auf den Internetseiten der EU zu finden: eur-lex.europa.eu
Die Deutsche Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse vom 15.12.2003. Das Dokument umfasst auch Anhang I zur Begriffsbestimmung und Anhang II über pflanzliche Fette:
Den Text der Deutschen Kakaoverordnung von 1975, alte Deutsche Kakaoverordnung:
Thema Gentechnik
In der Rubrik Herstellung / Zutaten gibt es Informationen zu dem Thema „Schokolade und Gentechnik“.
Streitpunkt Austauschfette
Die wesentlichste Änderung zur früheren deutschen Kakaoverordnung, ist die Erweiterung der möglichen Zutaten für Schokolade. In Zukunft dürfen die deutschen Schokoladenhersteller bis zu 5 % des Kakaobutteranteils durch andere pflanzliche Fette ersetzen, zum Beispiel durch Palmfett. In einigen anderen europäischen Ländern war dies bereits erlaubt, so in Großbritannien, Irland, Dänemark, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden. Nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Ländern die bislang Fremdfette verboten hatten gilt jetzt die 5 % Regelung.
Kritiker sehen in dem Einsatz von Austauschfetten eine Verschlechterung der Qualität, wohingegen die Befürworter vor allem eine größere Produktvielfalt erwarten. Damit die Endverbraucher zukünftig die Schokoladen mit und ohne Austauschfetten unterscheiden können, wurde eine Kennzeichnungspflicht beschlossen. Die Verwendung von Austauschfetten muss zukünftig auf Vorder- und Rückseite der Verpackung angegeben werden.
Die deutschen Schokoladehersteller haben jedenfalls vor an ihren bisherigen Rezepten festzuhalten und keine Kakaobutter durch Austauschfette zu ersetzen. Die Qualität der bekannten Marken bleibt also erhalten. Wollen wir hoffen, dass es dabei bleibt.
Ambao - Der belgische Staat hatte sogar eine kollektives Markenzeichen eingeführt. Hersteller aus aller Welt die auf Austauschfette verzichten und einige weitere Qualitätsmerkmale erfüllen, sollten ihre Produkte mit dem Logo von „Ambao“ versehen. Zu den weiteren Qualitätsmerkmalen gehörten Bestimmungen zur Feinheit und zum Kakaogehalt. Das Ambao Siegel wurde inzwischen aber wieder eingestellt und wird nicht mehr vergeben.
"Pur Beurre de Cacao" - In Frankreich findet man mehrere Logos mit dem Hinweis auf die ausschließliche Verwendung von Kakaobutter. Neben dem Ambao Logo aus Belgien sieht man hier vor allem das offizielle französische Logo (Abbildung rechts). Form und Schrift des Logos sind vorgegeben. Die Farbe des Hintergrundes und die Größe des Logos kann von den Herstellern frei bestimmt werden. Neben dem offiziellen Logo findet man in Frankreich noch andere, oft Herstellereigene Logos, mit denen für traditionelle Schokolade geworben wird. Denn auch der Begriff „traditionelle Schokolade“ ist in Frankreich Produkten vorbehalten, die frei von Austauschfetten sind. Seltener findet man in Frankreich noch das Logo des Club des Croqueurs de Chocolat. Das Logo dürfen allerdings nur vom Club ausgewählte Chocolatiers verwenden.