16. Juni 2015
durch
Arne Homborg
Das Bundespatentgericht hat in einem am 12. Juni 2015 veröffentlichten Urteil (Az.: 27 W (pat) 39/14) festgestellt, dass Verbraucher ohne Probleme Schokolade und Bekleidung auseinanderhalten können. In dem Verfahren ging es um die im August 2012 angemeldete Marke „Miss Merci“. Ein Hamburger hatte diese für Bekleidung, Kosmetik, Schmuck und Accessoires eintragen lassen. Gegen diese Eintragung ging der Schokoladenhersteller Storck, dem die Schokoladenmarke „Merci“ gehört vor. Beim Schokoladenhersteller sah man eine mögliche Verwechslungsgefahr, oder zumindest die Gefahr, die Verbraucher würden die Bekleidung mit dem Schokoladenhersteller in Verbindung bringen. Das Bundespatentgericht entschied nun aber, dass es keine „markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr“ gibt. „Merci“ als das französische Wort für Danke habe eine eigenständige Bedeutung, die ohne Zusammenhang mit Schokoladenprodukten vorherrscht, so die Richter. Daher werde das Wort „Merci“ in Kombination mit „Miss“ auch nicht automatisch mit Schokolade in Verbindung gebracht, schon gar nicht, wenn es um Waren ohne jeden Bezug zu Süßwaren geht.
Arne Homborg
16. Juni 2015
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