31. Oktober 2006
durch
Arne Homborg
Seit dem Jahr 2000 versucht Lindt & Sprüngli den alleinigen Anspruch auf "Sitzende Goldhasen" durchzusetzen. In einem der zahlreichen Gerichtsverfahren sah sich Lindt jetzt als Sieger. Der BGH hat eine Revision von Lindt zurückgewiesen und die erneute Prüfung der Verwechslungsgefahr durch das OLG Frankfurt angeordnet. Aber auch der BGH hat laut der beklagten Firma Riegelein offenbar Zweifel, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, nur müsse das OLG im Detail auf die einzelnen Merkmale der Hasen eingehen. Auch in Österreich, wo Lindt gegen die Firma Hauswirth klagt, hatte Lindt zuletzt eine Niederlage einstecken müssen. Die Schweizer haben aber bereits angekündigt, notfalls bis zur letzten Instanz zu gehen.
Arne Homborg
31. Oktober 2006
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