Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat Lindt & Sprüngli die Eintragung des Schoggi-Rentiers als dreidimensionale Marke zuerkannt. Das Institut für geistiges Eigentum hatte den Eintrag der 2004 angemeldeten Marke wegen zu geringer Unterscheidungskraft abgelehnt. Daraufhin hatte Lindt zusätzlich den Schriftzug "Lindt" angebracht, scheiterte aber trotzdem und entschied sich zur Klage. Das Bundesverwaltungsgericht in Bern stellte jetzt fest, dass das Schokoladen-Rentier durch die Geweihbemalung, die spezielle Kopfform und die überlegte Farb- und Stilwahl, sowie den Schriftzug im Gesamtbild unterscheidungsfähig ist.
Anderen Schokoladenherstellern bleibt es zwar weiterhin frei, goldene Rentiere aus Schokolade zu fertigen, sie müssen beim Design aber auf einen ausreichenden "Abstand" zum Rentier von Lindt & Sprüngli halten.
7. Juni 2007
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Arne Homborg
Arne Homborg
7. Juni 2007
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Markenschutz für Schokoladen-Rentier von Lindt & Sprüngli