Die Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG darf weiter ihre Goldhasen vertreiben. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt das über den Rechtsstreit zwischen Riegelein und Lindt & Sprüngli zu entscheiden hatte. Bereits seit den 50er Jahren hatte Riegelein den sitzenden Schokoladenhasen, verpackt in Goldfolie angeboten. Im Jahr 2000 hatte Lindt ihren „Goldhasen“ als dreidimensionale Marke schützen lassen und in den folgenden Jahren von zahlreichen Herstellern verlangt keine sitzenden Hasen in Goldfolie mehr zu verkaufen.
Das Gericht gab Riegelein jetzt in allen wichtigen Punkten recht. Lindt ist nicht Erfinder des Goldhasen, der bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern angeboten wird. Das Gericht sah auch keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Lindt Goldhasen und dem Hasen von Riegelein. Der Goldhase von Riegelein hat eine aufgedruckte braun-rote Schleife, der von Lindt hat ein rotes Halsband mit Glöckchen.
Damit ist der Versuch von Lindt, durch eine neue Marke alte Produkte verbieten zu können gescheitert. Lindt & Sprüngli waren bereits in der Schweiz und in Österreich in mehreren ähnlichen Fällen sowohl bei den Goldhasen wie auch bei Weihnachtsmännern vor Gericht gescheitert.
11. November 2007
durch
Arne Homborg
Arne Homborg
11. November 2007
Stichwörter
Archiv
Nächsten Beitrag lesen
Kooperation zwischen USAID und World Cocoa Foundation
Riegelein darf weiter Goldhasen anbieten