Riegelein gewinnt Goldhasen-Streit gegen Lindt nach 12 Jahren

13. April 2013 durch
Arne Homborg
12 Jahre lang stritten sich der deutsche Schokoladenhersteller Confiserie Riegelein und der Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli darüber, ob der goldene Schokohase von Riegelein gegen die Markenrechte von Lindt verstößt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren endgültig beendet. Der BGH lehnte die Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab. Damit darf die Confiserie Riegelein ihren Goldhasen weiter vertreiben. Begonnen hatte der Streit im Jahr 2000, als sich Lindt den sitzenden Goldhasen als dreidimensionale Marke schützen ließ. In der Folge versuchten die Schweizer allen anderen Herstellern die Herstellung von goldumwickelten Sitzhasen zu verbieten. Während sich vor allem kleine Hersteller dem Druck des Schweizer Konzerns beugten, setzte sich Riegelein zur wehr. Riegelein gewann in jeder Instanz, vor allem deshalb weil man belegen konnte, dass das Motiv bereits seit über 50 Jahren von zahlreichen Herstellern verwendet wurde und das weder die Form noch die goldene Verpackung etwas besonderes oder neues sind. Juristisch ging es um die Frage ob eine neu eingetragene Marke bereits lange etablierte Produkte monopolisieren dürfte. Damit ist der Goldhase jetzt sogar zu einem Präzedenzfall im Markenrecht geworden. Konsumenten dürfen sich freuen, auch in Zukunft die Wahl zwischen verschiedenen goldenen Sitzhasen zu haben.
Arne Homborg 13. April 2013
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