22. Juli 2007
durch
Arne Homborg
In der Schweiz darf auch weiterhin nur das Unternehmen Ferrero den Begriff "Kinder" als Süßwarenmarke verwenden. Geklagt hatte die Jackson International Trading, die die Marke "Kinder Party" verwenden wollte. Das Unternehmen aus Österreich hatte argumentiert, dass der Begriff "Kinder" für alle Unternehmen der Süßwarenbranche frei bleiben müsste, da er eine der wichtigsten Konsumentengruppen von Süßigkeiten bezeichnet. Schon 2004 hatte das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum die Verwendung von "Kinder Party" verboten, jetzt entschied auch das Bundesverwaltungsgericht gegen die Österreicher und für Ferrero. Die Richter sahen Aufgrund der großen Verbreitung von Ferrero Produkten in allen drei Sprachregionen der Schweiz und der geringen Unterscheidungskraft durch das Wort "Party", eine Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Dem Urteil zufolge werden "Kinder"-Produkte von Ferrero an über 6.000 Verkaufsstellen in der Schweiz angeboten. Die Verhandlungskosten von 4.000 CHF gehen zu Lasten der Jackson International Trading aus Graz.
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Literatur: Geschichte der Süsswarenindustrie in der DDR
Schweiz: "Kinder"-Marken nur von Ferrero