8. August 2008
durch
Arne Homborg
Die Kinderkommission des Bundestages hat ihre Vorschläge zu mit Spielzeug gekoppelten Süßwaren wie dem Überraschungseiern relativiert. Es ist nun nicht mehr die Rede von einem Verbot, sondern nur davon, dass deutlich auf die Gefahren solcher Produkte hingewiesen werden muss. So ein Hinweis, mit Altersempfehlung befindet sich ohnehin schon auf den Überraschungseiern und den meisten vergleichbaren Produkten.
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Überraschungseier: Kein Verbot, nur Empfehlung