Choprabisco will „Belgische Schokolade“ schützen

15. August 2008 durch
Arne Homborg
Der Königlich Belgische Verband für Schokolade, Pralinen, Biskuit und Süßwaren (CHOPRABISCO) hat eine neue Richtlinie für die Bezeichnung „Belgische Schokolade“ vorgestellt. Ziel der Organisation ist es, die Herkunftsbezeichung „Belgien“ zu schützen um das Ansehen „Belgischer Schokolade“ nicht durch irreführende Produktbezeichnungen zu untergraben. Die Richtlinie der Choprabisco hat allerdings keine direkten rechtlichen Konsequenzen für Firmen die sich nicht daran halten. Allerdings kann zum Beispiel in Deutschland ein Mitbewerber unter Umständen zu Abmahnungen greifen, wenn ein Produkt das nicht der Richtlinie entspricht mit „Belgischer Schokolade“ beworben wird. Es kann daher nur empfohlen werden sich an die Richtlinie zu halten.

Die Richtlinie zu „Belgischer Schokolade“

„Belgische Schokolade“ wird als Mischung von Zutaten die in Belgien verfeinert und verpackt werden definiert. Daraus folgt auch, dass zum Beispiel der Kakao für die Schokolade nicht unbedingt in Belgien vermahlen worden sein muss. Es wird zwischen verschiedenen Produkten unterschieden, so müssen Pralinen komplett in Belgien hergestellt werden um als belgische Pralinen verkauft zu werden. Wird Schokolade verwendet, die nur zum Teil aus Belgien kommt, soll statt „Belgischer Schokolade“ die Bezeichnung „Hergestellt mit Belgischer Schokolade“ verwendet werden, damit der Konsument nicht im Glauben gelassen wird es handele sich um 100 % belgische Schokolade. Choprabisco plant die Erweiterung der Richtlinie auch auf Begriffe wie „Belgian style“ und „Belgisches Rezept“.
Arne Homborg 15. August 2008
Diesen Beitrag teilen
Archiv