Markenrechte an "Swiss Army"

5. Juli 2006 durch
Arne Homborg
Der Begriff "Swiss Army" darf weiter für Schokolade verwendet werden. Ein Versuch dies zu unterbinden scheiterte, da "Swiss Army" im Lebensmittelbereich nicht geschützt ist und es sich zudem noch um einen Allgemeinbegriff handelt. Darüber hinaus sei Englisch keine Schweizer Landessprache. Jetzt wird die Sache vor dem Schweizer Bundesgericht weiterverhandelt. Bis zur entgültigen Entscheidung gib es jedenfalls weiter Swiss Army Schokolade.
Arne Homborg 5. Juli 2006
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