Storck verliert Markenstreit um Merci

7. Mai 2019 durch
Arne Homborg
Der Süßwarenkonzern Storck aus Halle hat vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht einen Rechtsstreit um die Marke „Merci“ verloren. Begonnen hatte der Streit 2014, als die Schweizer Häberli Fruchtpflanzen AG eine neue Erdbeersorte gezüchtet hat, die mit ihren besonders schönen Blüten einen hohen Zierwert hat und sich auch als Balkonpflanze eignet. Bei Häberli dachte man sich, dass sich diese Erdbeerpflanze besonders gut als Geschenk vermarkten ließe und kam dafür auf den Namen „Merci“. Die Schweizer ließen darauf hin beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Wort-Bild-Marke in der Produktklasse 31 (Pflanzen und Früchte aller Art) eintragen. In dieser Klasse war die Marke Merci noch nicht geschützt, Storck hat die Marke seit rund 52 Jahren lediglich in Klasse 30 (Kakao, Schokolade, Süßwaren u.a.) eingetragen. Storck beantragte zunächst die Löschung der Marke bei der IGE. Dort sah man durch die neue Marke für Erdbeeren aber keine Verletzung der Marke von Storck. Die Ähnlichkeit von Erdbeeren und Erdbeerpflanzen zur Schokolade sei nicht groß genug. Storck ging schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, doch auch das oberste Schweizer Gericht konnte keine Verwechslungsgefahr erkennen. Wie die Häberli Fruchtpflanzen AG erklärte, beginne man jetzt mit der aktiven Vermarktung der Merci-Erdbeeren. Bislang war man wegen des laufenden Verfahrens nur sehr zurückhaltend tätig. Für Storck ändert das Urteil nichts, außer das man 5.700 Schweizer Franken Verfahrenskosten, 6.000 Franken Entschädigung für Häberli und sicherlich nicht wenig eigene Anwaltskosten zu tragen hat. Das ganze Urteil kann beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht nachgelesen werden: www.bvger.ch
Mehr über Merci Erdbeeren: https://www.haeberli-beeren.ch/de/produkt/erdbeeren-immertragend/357/merci-tristan-balkonerdbeere
Arne Homborg 7. Mai 2019
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