Immer wieder wird darüber gestritten, was als Marke eintragungsfähig und damit besonders geschützt werden kann. Besonders heftig gestritten wird dabei, wenn es bei der „Marke“ nur um eine Farbe oder Form geht. Nach Zehn Jahren endet jetzt der Streit zwischen Milka und Ritter Sport darüber, ob das Quadrat von Ritter Sport als Marke besonders schützendswert ist und daher nicht auch andere Schokoladenhersteller quadratische Tafeln anbieten dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass die quadratische Form der Ritter Sport Schokolade als Marke geschützt bleibt. Milka hatte versucht die Marke löschen zu lassen. Die quadratische Tafel wurde 1932 von Clara Ritter erfunden, damit die Schokolade besser in die Tasche eines Sakkos passt. Allerdings blieben die meisten Tafeln von Ritter bis in die 1970er-Jahre rechteckig. Erst seitdem sind alle Tafeln quadratisch und das Unternehmen wirbt mit dem Slogan „Quadratisch, praktisch, gut“. Ritter Sport ist die quadratische Form heute so wichtig, wie die Lila Farbe es für den Konkurrenten Milka ist. Beide Marken streiten nicht nur vor Gericht, sondern auch auf darum, wer auf dem deutschen Schokoladentafelmarkt die Nummer 1 ist.
Wie der BGH erklärte, sei ein Markenschutz für die quadratische Form nur dann ausgeschlossen, wenn die Form der Schokolade einen besonderen Mehrwert verleiht. Das sieht der BGH allerdings nicht als gegeben an. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Mitbewerber von einem besonderen Nutzen einer Entwicklung durch eine Marke ausgeschlossen werden.
Formen und Farben erfolgreich als Marken durchzusetzen erfordert, dass Verbraucher die Form oder Farbe in großem Maße mit einer bestimmten Marke verbinden. Beim Lila von Milka und beim Quadrat von Ritter Sport dürfte das sicherlich zutreffen. Für Milka hätte ein Sieg im Markenstreit bedeutet, dass man im deutschen Lebensmittelhandel auch andere quadratische Schokoladen hätte anbieten können. Das hätte dem Markenbild von Ritter Sport langfristig sicherlich geschadet.
Quadrat von Ritter Sport darf Marke bleiben