1. Januar 2015
durch
Arne Homborg
Die European Cocoa Association (ECA) kämpft im Namen der Industrie für eine Ausnahmeregelung der Kennzeichnungspflicht bei Schokolade. Laut der EU Verordnung 1169/2011 soll unter bestimmten Vorgaben die Angabe des Herkunftslandes erfolgen. Immer wenn eine Zutat mehr als 50% des Produktes ausmacht, soll in der Zutatenliste auch die Herkunft der Zutat angegeben werden. In der Regel dürfte davon nur dunkle Schokolade betroffen sein. Bei Milchschokolade dürfte sich der Anteil von Zucker, Milch und Kakao die Waage halten und keine Zutat überschreitet 50%. Bei dunklen Schokoladen mit hohem Kakaoanteil müsste dann in Zukunft zwingend angegeben werden aus welchem Land der Kakao kommt. Schon seit langem findet man diese Angabe freiwillig bei hochwertigen Schokoladen. Dort sehen die Hersteller einen Marketingvorteil bei Angabe der Herkunft und es gilt als selbstverständlich, dass der Verbraucher ein Interesse an der Information hat. Als Interessenvertretung der Industrie sieht die ECA aber in der zusätzlichen Information jetzt ein zu viel an Informationen die den Konsumenten nur verwirren würden.
Arne Homborg
1. Januar 2015
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