24. November 2008
durch
Arne Homborg
Wegen der Unterschlagung von 3.400 Tonnen Kakao im Wert von rund 3,4 Millionen Euro sind zwei leitende Angestellte einer Hamburger Lagergesellschaft zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zwischen 1999 und 2003 hatten der ehemalige Geschäftsführer und der ehemalige Betriebsleiter unberechtigt Rohkakao weiterverkauft. Die Unterschlagung war zunächst unbemerkt geblieben, weil es in der Branche üblich ist, dass Lagerunternehmen den einkalkulierten Transport- und Lagerschwund bis zu einer gewissen Höhe auf eigene Rechnung verkaufen dürfen. So erklärte auch die Verteidigung, dass es sich im Prinzip um „herrenloses Gut“ gehandelt hat. Das Gericht war allerdings der Auffassung, dass der übliche Prozentsatz bei weitem überschritten wurde. Zu Gute kam den Angeklagten, dass sie weder vorbestraft waren, noch sich persönlich bereichert hatten, sondern das Geld vollständig der angeschlagenen Lagerfirma zu gute kam. Der Geschäftsführer erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, der Betriebsleiter eine Haftstrafe von einem Jahr. Beide Hafstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Arne Homborg
24. November 2008
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3. Ausgabe der Schokoladenseiten erschienen
Kakao im Wert von 3,4 Millionen Euro unterschlagen