EU genehmigt Gesundheitswerbung mit Schokolade
Arne Homborg
Wer in der Werbung einen Gesundheitsvorteil durch seine Produkte verspricht, muss diesen belegen und die Werbeaussage durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigen lassen. Jetzt hat die EFSA dem Schweizer Schokoladenhersteller Barry Callebaut die Verwendung einer solchen Werbeaussage, "health claim" genannt, erlaubt. Das Schweizer Unternehmen darf in Zukunft seine nach dem Acticoa Verfahren hergestellten Produkte damit bewerben, dass diese gut für eine normale Durchblutung sind. Das Acticoa Verfahren wurde entwickelt um Kakao- und Schokoladenprodukte mit besonders hohem Gehalt an Flavanolen herzustellen. Diese haben einen positiven Einfluß auf die Gesundheit.