Ritter Sport erreicht einstweilige Verfügung gegen Stiftung Warentest

29. November 2013 durch
Arne Homborg
Wie der Schokoladenhersteller Ritter Sport auf seiner Internetseite mitteilt, hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erlassen. Diese verbietet die Behauptung Ritter Sport würde chemische Aromen verwenden. Damit darf Stiftung Warentest ihre Bewertung der Rittter Sport Nussschokolade nicht weiter verbreiten, in der behauptet wurde es sei künstlich hergestelltes Piperonal verwendet worden. Laut Ritter Sport wurden dem Gericht eidesstattliche Versicherungen über den natürlichen Ursprung des Aromas Piperonal vorgelegt und der Richter konnte selbst Einblick in die natürliche Gewinnung des Aromas nehmen. Ob die Stiftung Wartentest gegen diese Entscheidung vorgehen wird ist noch nicht bekannt.
Arne Homborg 29. November 2013
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