Keine Haftung für harte Nuss in Schokolade

16. September 2006 durch
Arne Homborg
Die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet über einen Prozess (Az.: 3 U 184/05) um eine "überharte" Erdnuss in Schokolade. Das Oberlandesgericht in Köln sah in der Härte der Erdnuss eine natürliche Fehlentwicklung. Da der Herstellungsprozess des Herstellers darauf keinen Einfluß hat und es dem Hersteller nicht zugemutet werden könnte, den Härtegrad jeder einzelnen Erdnuss zu prüfen, läge kein Produktfehler vor. Die Erdnuss war zudem gewollter Produktbestandteil. Geklagt hatte ein Konsument, der auf eine harte Nuss gebissen hatte und dessen Zahnprotese dadurch zerstört wurde. Er hatte vom Hersteller Schadensersatz verlangt.
Arne Homborg 16. September 2006
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